Eintracht Braunschweig droht ein Teilausschluss seiner Zuschauer. Das Sportgericht des DFB hat den Tabellenführer wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer entsprechenden Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frist läuft bis zum Jahresende.
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Die Fans der Norddeutschen hatten im Verlauf der Vorrunde bei drei Spielen Pyrotechnik gezündet und damit unter anderem beim Niedersachsen-Derby gegen Bundesliga-Absteiger Hannover 96 eine zweiminütige Unterbrechung erzwungen.
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem die Eintracht auf weitere Rechtsmittel verzichtete. Geschäftsführer Soeren Oliver Voigt kündigte an, man werde darüber nachdenken, einen Teil der zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro in die Verpflichtung eines dritten Fanbeauftragten zu investieren.