Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe von insgesamt 18.000 Euro belegt. Im Einzelrichterverfahren wurde dabei das Fehlverhalten von Eintracht-Anhängern bestraft. Das teilte der DFB am Mittwochvormittag mit. Gegen das Urteil kann allerdings binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Im Bundesliga-Spiel gegen den 1. FC Nürnberg (1:1) am 19. Oktober 2013 war im Frankfurter Zuschauerblock ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt worden. Darüber hinaus waren während der Partie gegen 1899 Hoffenheim (1:2) am 7. Dezember 2013 aus dem Zuschauerblock der Gastgeber mehrere Gegenstände in Richtung eines jubelnden Hoffenheimer Profis geworfen worden. Zudem hatten Fans des hessischen Traditionsklubs während des Spiels gegen den FC Augsburg (1:1) am 20. Dezember 2013 Gegenstände in Richtung des Feldes geworfen.